Gibt es für Rotary eClubs eine spezielle Verfassung?

Montag, 11. Januar 2021

Rotary eClub 2000

Nein. Nachdem rotarische eClubs in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen haben, wurde die bestehende Verfassung durch entsprechende Absätze für Rotary eClubs erweitert.

Was das Ziel, die fünf Dienstzweige, die Mitgliedschaft, die Klassifikationen, die Ämter, die Beiträge usw. anbelangt, unterscheiden sich Rotary eClubs nicht von traditionellen Clubs. Besonderheiten bestehen jedoch im Hinblick auf die Zusammenkünfte und Präsenzen. Diese sind in der Verfassung für Rotary Clubs dezidiert geregelt.

Grundsätzlich gilt: Mitglieder eines Rotary eClubs sind genauso „echte“ Rotarier wie alle übrigen Rotarier auch.

Hier geht es zur Verfassung für Rotary Clubs